Gebühren
Sie entscheiden mit über das Honorar
Für unsere Tätigkeiten ist die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) vom 01. Januar 2007 maßgebend und bindend; Sie können diese unter www.steuerberaterkammer-berlin.de einsehen. Daneben sind individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich.
Die StBGebV sieht folgende Gebührenabrechnungen vor:
- Wertgebühr
Diese Gebühr ist nach dem Wert bestimmt, der sich aus der zu leistenden Tätigkeit ableitet. - Beispiele:
Tätigkeit: Erstellung der Finanzbuchhaltung die Gebühr errechnet sich aus dem Jahresumsatz
Tätigkeit: Erstellung der Einkommensteuererklärung die Gebühr errechnet sich aus der Summe der positiven Einkünfte
Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe. - Zeitgebühr
Die Zeitgebühr kommt dann zum Ansatz, wenn diese als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart wurde oder wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes gefunden werden. In den meisten Fällen wird die Zeitgebühr für Beratungsleistungen berechnet.
Abhängig vom Qualifizierungsgrad des Bearbeiters beträgt sie zwischen 38,00 Euro und 92,00 Euro je Stunde. - Pauschalhonorar
Eine Pauschalvergütung kann für einzelne oder mehrere Tätigkeiten vereinbart werden, die laufend auszuführen sind. Die Vereinbarung ist schriftlich und mindestens ein Jahr lang gültig.
Bitte beachten Sie, dass zur jeweils vereinbarten Gebührenabrechnung noch die gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt.